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Erläuterung Spendeformular
Warum ist es wichtig, dieses Formular auszufüllen? Durch das Ausfüllen des Spendeformulars wird sich die medizinische Fachkraft der Möglichkeit einer Spende bei jedem Verstorbenen bewusster. Zudem erhält die NTS auf diese Weise einen besseren Überblick über das Spenderpotenzial.
Wie füllen Sie das Spendeformular aus?
- Identifikation/Patientenaufkleber: Dient der Identifizierung des Verstorbenen und potenziellen Spenders. Sind die angeforderten Daten nicht vorhanden? Verwenden Sie dann eine Lochkarte oder einen Patientenaufkleber.
- Spendererkennung durch den Arzt.
- Die Todesursache kann eine Kontraindikation für eine Spende sein. Wenn die Todesursache unbekannt ist, halten Sie Rücksprache mit dem Organspendezentrum der NTS (071 5 795 795).
- Ist der Verstorbene Ihrer Meinung nach medizinisch für eine Organspende geeignet? Nur die vorgedruckten Optionen sind absolute Kontraindikationen für eine Organspende. Liegen keine absoluten Kontraindikationen vor und ist der Kreislauf noch intakt, halten Sie Rücksprache mit dem Organspendezentrum der NTS (071 5 795 795) oder dem diensthabenden Organspendekoordinator.
- Ist der Verstorbene Ihrer Meinung nach medizinisch für eine Gewebespende geeignet? Die vorgedruckten Optionen sind die häufigsten absoluten Kontraindikationen für eine Gewebespende. Halten Sie bei Zweifeln Rücksprache mit dem Organspendezentrum der NTS (071 579 57 95).
Willenserklärung des Verstorbenen
- Das Organspendegesetz verpflichtet die medizinische Fachkraft im Krankenhaus dazu, bei einer infausten Prognose oder nach dem Tod immer das Spenderregister zu konsultieren, sofern der Patient möglicherweise als Spender infrage kommt.
- Liegt eine ‚eigene Erklärung‘ wie ein Spenderausweis oder eine andere Willenserklärung vor, müssen die Erklärungen verglichen werden. Aus dem neuen Organspendegesetz (Wod, Art. 20 Abs. 3 und 4) folgt: • Bei einem Ergebnis im Spenderregister ‚Zustimmung oder kein Einwand‘ gilt immer die eigene Erklärung (statt der Registrierung im Spenderregister). • Bei anderen Ergebnissen aus dem Spenderregister gilt die aktuellste Erklärung. Hierfür bitten wir Sie, das Datum der anderen Erklärung zu notieren.
Spendegespräch
Die Willenserklärung des potenziellen Spenders ist immer maßgeblich. Abhängig von der Willenserklärung im Spenderregister müssen Folgeschritte unternommen werden. Wenn das Ergebnis des Spenderregisters bei einem einwilligungsfähigen Patienten vorliegt:
- Zustimmung oder kein Einwand → Informieren Sie die Angehörigen, dass eine Spende stattfindet. Achtung: Bei einer Registrierung mit ‚Zustimmung‘ oder ‚kein Einwand‘ haben Hinterbliebene1 die Möglichkeit, glaubhaft zu machen, dass die Registrierung oder Spende gegen den Willen des Patienten war.
- Partner oder Familie entscheidet oder benannte Person entscheidet → Bitten Sie den Partner, die Familie (Hinterbliebene bis zum 2. Grad) oder die benannte Person um Zustimmung.
- Nein → Informieren Sie die Angehörigen, dass keine Spende stattfindet. Falls von der Willenserklärung des Patienten abgewichen wird, notieren Sie den Grund dafür. Hinweis: Von einer ‚Keine Zustimmung‘-Registrierung kann nicht abgewichen werden. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, besuchen Sie www.donatiegesprek.nl für weitere Informationen über die Bedeutung der Willenserklärung und darüber, mit wem Sie das Spendegespräch führen müssen.
Anmeldung des Spenders bei der NTS
Ist der Verstorbene nicht beim Organspendezentrum der NTS (071 5 795 795) als Spender gemeldet, geben Sie den Grund dafür an. Bei einem nicht natürlichen Tod muss der Körper erst freigegeben werden, bevor die Entnahme stattfinden kann. Dies können Sie mit dem Organspendezentrum der NTS (071 5 795 795) abstimmen.
Unterschrift
Unterschreiben Sie das Formular und geben Sie es dem Verstorbenen mit in das Leichenschauhaus, damit es den Spendenkoordinator erreicht. Das Ausfüllen des Spendenformulars ist bei jedem Verstorbenen in einem Krankenhaus gemäß Artikel 20, Absatz 5 des WOD (Gesetz über Organspenden) verpflichtend.