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Qualitätsstandard Spende

Der Qualitätsstandard Spende ist der gesetzliche Rahmen, um die Registrierung im Spenderregister mit Angehörigen zu besprechen.

Warum dieser Standard?

Bei der Einführung des Donorwet (Organspendegesetz) in der Ersten Kammer wurde der Antrag-Nooren angenommen. Dieser forderte einen landesweiten Standard. Das Ziel war eine einheitliche Betreuung der Angehörigen und eine klare Rollenverteilung zwischen Ärzten und Hinterbliebenen während des Spendegesprächs. Alle Ärzte sind verpflichtet, sich an diesen Qualitätsstandard zu halten.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem neuen Gesetz gilt:

  • Jeder, der sich nicht aktiv registriert, steht im Spenderregister mit einer 'Kein Einwand'-Registrierung.
  • Die Möglichkeit für Hinterbliebene, bei einer 'Ja'- oder 'Kein Einwand'-Registrierung glaubhaft zu machen, dass diese Registrierung nicht dem Wunsch des Patienten entspricht, wie er nach Ansicht der Hinterbliebenen bestand.
  • Die Möglichkeit zur Spende bei Entscheidungsunfähigkeit.

Was steht darin?

Der Standard beschreibt unter anderem, wie Ärzte die Angehörigen über die Registrierung informieren können. Zudem steht darin, welche Hinterbliebenen entscheidungsbefugt sind und wie bei Entscheidungsunfähigkeit oder Kindern zu verfahren ist.

Diese Themen sind auch im Modellprotokoll enthalten:

Sanne van Oosterhout im Flur des Radboud UMC

Qualitative Forschung

Sanne van Oosterhout (IQ healthcare Radboudumc) führte eine qualitative Untersuchung zur Umsetzung des Qualitätsstandards durch.