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Qualitätsstandard Spende
Der Qualitätsstandard Spende ist der gesetzliche Rahmen, um die Registrierung im Organspendenregister mit den Angehörigen zu besprechen.
Warum dieser Standard?
Bei der Einführung des Organspende-Gesetzes in der Ersten Kammer wurde der Antrag Nooren angenommen. Dieser forderte einen bundesweiten Standard. Das Ziel war eine einheitliche Versorgung der Angehörigen und eine klare Rollenverteilung zwischen Ärztinnen/Ärzten und Hinterbliebenen während des Aufklärungsgesprächs zur Spende. Alle Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an diesen Qualitätsstandard zu halten.
Gesetzlicher Rahmen
Seit dem neuen Gesetz gilt:
- Jede Person, die sich nicht aktiv registriert, ist im Organspendenregister mit einer „Kein-Einwand“-Registrierung eingetragen.
- Die Möglichkeit für Hinterbliebene, bei einer „Ja“- oder „Kein-Einwand“-Registrierung glaubhaft zu machen, dass diese Registrierung nicht dem Willen der Patientin / des Patienten entspricht, wie er nach Ansicht der Hinterbliebenen bestand.
- Die Möglichkeit einer Spende für nicht einwilligungsfähige Personen.
Was steht darin?
Der Standard beschreibt unter anderem, wie Ärztinnen und Ärzte die Angehörigen über die Registrierung informieren können. Zudem ist darin geregelt, welche Hinterbliebenen entscheidungsbefugt sind und wie bei fehlender Einwilligungsfähigkeit oder bei Kindern zu verfahren ist.
Diese Themen sind auch im Modellprotokoll enthalten:
- Entscheidungsbefugnis: Modellprotokoll (4.7)
- Fehlende Einwilligungsfähigkeit: Modellprotokoll (3.3)
- Kinder unter 18 Jahren: Protokoll Kind als Spender
Qualitative Forschung
Sanne van Oosterhout (IQ healthcare Radboudumc) führte eine qualitative Forschung zur Umsetzung des Qualitätsstandards durch.
- Interview mit Sanne: Wie funktioniert der Qualitätsstandard in der Praxis?
- Reaktion des Intensivmediziners Farid Abdo: Was können Ärzte mit dem Rat anfangen?