Skip naar de inhoud
Zoeken: Escape om te sluiten, Ctrl+Pijl omhoog/omlaag om door resultaten te navigeren

Richtlinien Spende nach Euthanasie

Ein Euthanasiepatient kann den Wunsch haben, Organspender zu werden. Sehen Sie sich die Richtlinie an, die dies regelt.

Richtlinie Organspende nach Euthanasie

Die Richtlinie Organspende nach Euthanasie richtet sich an (Haus-)Ärzte, die weitere Informationen zu diesem Thema suchen oder eine Anfrage eines Patienten zur Organ- oder Gewebespende erhalten.

2. Richtlinie Organspende nach Euthanasie

2.1. Die Richtlinie

Beschreibung, wie eine Organspende nach Euthanasie sorgfältig durchgeführt werden kann.

Richtlinie herunterladen

2.2. Hintergrund

Hintergrund und Überlegungen zu dieser Richtlinie.

Hintergrundinformationen herunterladen

3. Gewebespende nach Euthanasie

Eine Gewebespende nach Euthanasie ist möglich, wenn keine Kontraindikationen vorliegen. Erst nach dem Tod wird beurteilt, ob ein Verstorbener tatsächlich medizinisch als Gewebespender geeignet ist. Vor dem Tod können Sie als (Haus-)Arzt jedoch Vorbereitungen treffen.

Das Euthanasieverfahren ist vollständig von der Gewebespende getrennt. Wenn die Vereinbarungen zur Euthanasie getroffen wurden, können Sie mit der Vorbereitung beginnen.

 

Welche Gewebe kann jemand nach einer Euthanasie spenden?

Für eine Gewebespende kommen Augengewebe, Knochen- und Sehnengewebe, Herzklappen, bestimmte große Blutgefäße und Haut in Betracht.Das Verfahren für eine Gewebespende nach Euthanasieverläuft ansonsten wie bei jedem anderen Todesfall.

Kann der Patient zu Hause sterben und dann Gewebe spenden?

Die Euthanasie kann ganz normal zu Hause stattfinden. Die eventuell darauf folgende Gewebespende ist nur in einem Krankenhaus (bei Spende von Knochen, Knorpel und Sehnengewebe) oder einem Bestattungsinstitut (bei Spende von Haut, Herzklappen, Blutgefäßen oder Augengewebe) möglich. Die NTS stimmt sich mit dem Bestattungsunternehmen ab, falls hierfür ein zusätzlicher Transport erforderlich ist. Sobald das Spende-Verfahren abgeschlossen ist, kann der Verstorbene zu Hause oder in einem Bestattungsinstitut aufgebahrt werden. Für die Familie entstehen keine Kosten durch die Spende oder einen eventuellen zusätzlichen Transport.

Was können Sie vor dem Tod tun?

1. Überprüfen Sie die Spenderregistrierung

Fragen Sie den Patienten, ob er/sie im Spenderregister registriert ist. Wenn der Patient Gewebe spenden möchte, aber nicht mit Zustimmung registriert ist oder sich bezüglich der Registrierung unsicher ist, bitten Sie den Patienten, die Registrierung im Spenderregister (per DigiD) anzupassen.

2. Nehmen Sie eine Einschätzung der medizinischen Eignung vor

Die NTS darf rechtlich gesehen erst nach dem Tod beurteilen, ob jemand tatsächlich für eine Gewebespende geeignet ist.

Wann anmelden?
Die Anmeldung eines Gewebespenders bei der NTS kann bereits vor der Euthanasie erfolgen. Tun Sie dies maximal einen Tag vor der Euthanasie. Nach dem Tod des potenziellen Spenders muss der Arzt erneut Kontakt mit der NTS unter 071 - 579 57 95 aufnehmen, um das Sterbedatum, die Uhrzeit und einige zusätzliche Daten mitzuteilen.

Die endgültige Akzeptanz des Gewebespenders hängt von möglichen Kontraindikationen ab. Nehmen Sie als Arzt selbst eine vorläufige Einschätzung vor und rufen Sie bei Zweifeln die NTS an.

Fragebogen zur Anmeldung

Sehen Sie sich die Fragen an, die die NTS bei der Anmeldung stellt. Sie können diesen Fragebogen mit dem Patienten besprechen. Bei der offiziellen Spendenmeldung geht ein NTS-Mitarbeiter diese Liste mit Ihnen durch. Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit der NTS auf unter 071 - 579 57 95.

Fragebogen Anmeldung Gewebespender

3. Melden Sie den erwarteten Tod bei der Staatsanwaltschaft

Eine Gewebespende nach einem nicht-natürlichen Tod darf nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Melden Sie das Datum und die Uhrzeit bereits vor dem erwarteten Tod bei der Staatsanwaltschaft, damit das Spendenverfahren so reibungslos wie möglich verlaufen kann.

Wichtige Punkte nach dem Tod

Rufen Sie das Organspendezentrum der NTS unter 071 - 579 57 95 (24 Stunden am Tag erreichbar) an, um den Spender für eine Gewebespende anzumelden. Der NTS-Mitarbeiter geht den Fragebogen zur Anmeldung von Gewebespendern mit Ihnen durch.

Die Staatsanwaltschaft gibt den Leichnam frei. Der Verstorbene muss danach so schnell wie möglich in das Bestattungsinstitut transportiert werden.

  • Stellen Sie sicher, dass der Leichnam innerhalb von 6 Stunden gekühlt wird.
  • Melden Sie die Daten des Bestattungsunternehmens an die NTS. Die NTS trifft mit dem Bestattungsunternehmen Vereinbarungen über das Entnahmeverfahren.
  • Sollte ein zusätzlicher Transport des Verstorbenen in ein Krankenhaus oder Leichenschauhaus erforderlich sein, in dem die Gewebeentnahme stattfindet, trifft die NTS auch hierfür die notwendigen Absprachen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass im Krankenhaus, Leichenschauhaus oder Bestattungsinstitut jederzeit klar ist, um wen es sich bei dem Verstorbenen handelt. Dies kann beispielsweise durch ein Armband mit Namen und Geburtsdatum sichergestellt werden.

Das Entnahmeverfahren beginnt so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod. Dies hängt von der Anzahl der zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Entnahmeverfahren ab. Nach maximal 30 Stunden können die Hinterbliebenen wieder über den Spender verfügen.

Wissensdossier Organspende nach Euthanasie

In diesem Wissensdossier finden Sie weitere Hintergrundinformationen und Entwicklungen zu diesem Thema.

Zum Wissensdossier