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Medikamente mit Glas

Erstattung medizinischer Kosten

Bei einer Nieren- oder Leberspende zu Lebzeiten übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der medizinischen Kosten. Es fällt kein Eigenanteil (Selbstbehalt) an.

Medizinische Kosten über die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt die medizinischen Kosten für:

  • Vorbereitende Untersuchungen, Krankenhausaufenthalt und die Operation.
  • Nachuntersuchungen und eventuelle weitere medizinische Eingriffe nach der Operation. Bei einer Nierenspende erfolgt dies bis zu 3 Monate nach der Operation. Bei einer Leberspende bis zu 6 Monate nach der Operation. Als Spender müssen Sie hierfür nichts unternehmen. Die Krankenkasse zahlt die medizinischen Kosten direkt an das Krankenhaus, den (Haus-)Arzt oder andere Leistungserbringer.

Erhalten Sie eine Untersuchung in einem anderen Krankenhaus als dem Transplantationskrankenhaus? Dann müssen diese Krankenhäuser die Kosten untereinander regeln. Als Spender dürfen Sie hierfür keine Rechnung erhalten. Sollte dies dennoch geschehen? Kontaktieren Sie dann den Sozialarbeiter des Transplantationskrankenhauses.

Es ist wichtig, dass die Leistungserbringer und Apotheker auf ihrer Abrechnung vermerken, dass ihre Leistung im Zusammenhang mit der Organspende stand.

Kein Eigenanteil

Sie müssen keinen Eigenanteil für die medizinischen Kosten zahlen, die mit der Spende zusammenhängen.

Dies gilt auch für medizinische Beschwerden, die nach der Operation auftreten und eine Folge der Spende sind.

  • bei Nierenspende: innerhalb von 3 Monaten
  • bei Leberspende: innerhalb von 6 Monaten

Auch hierfür darf die Krankenkasse also keinen Eigenanteil in Rechnung stellen. Manchmal verlangt die Versicherung jedoch eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Beschwerden eine Folge der Spende sind.

  • Auch die regelmäßige/jährliche medizinische Nachuntersuchung fällt nicht unter den Eigenanteil. Die Abrechnung muss vom Hausarzt/Krankenhaus als Nachuntersuchung nach Organspende kodiert werden. Das verhindert, dass ein Versicherer versehentlich doch einen Eigenanteil berechnet.
Was, wenn die Krankenkasse den Eigenanteil dennoch in Rechnung stellt?

Dann können Sie dieses Geld mit der Kostenerstattung über die NTS zurückfordern. Dies gilt nur für die Kosten des Eigenanteils bis zu 3 Monate nach der Nierenspende und 6 Monate nach der Leberspende.

Was, wenn zusätzliche medizinische Versorgung erforderlich ist?

Zusätzliche medizinische Versorgung durch einen Ernährungsberater oder Physiotherapeuten wird manchmal von der Krankenkasse übernommen. Ist dies nicht der Fall? Dann können Sie die Kosten manchmal über die Regelung Kostenerstattung über die NTS zurückfordern.

Dies ist nur bei Kosten möglich, die Sie vor der Operation oder innerhalb von 3 Monaten nach der Nierenspende bzw. innerhalb von 6 Monaten nach der Leberspende haben.

Was, wenn der Spender durch die Spende einen Personenschaden erleidet?

Es kommt sehr selten vor, dass durch die Spende eine Verletzung (Personenschaden) entsteht. Meistens werden die Kosten dafür von der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses übernommen.

Ist das nicht der Fall? Dann können Sie die ‚Komplikationsversicherung‘ in Anspruch nehmen. Diese Versicherung deckt Personenschäden ab, wenn:

  • die Beschwerden oder die Arbeitsunfähigkeit die Folge der Spende sind und
  • das Krankenhaus daran keine Schuld trägt

Der Sozialarbeiter des Transplantationskrankenhauses kann Ihnen hierzu mehr sagen.

Was ist, wenn ich Reisekosten für medizinische Termine habe?

Haben Sie Reisekosten für die Spende, um beispielsweise zum Krankenhaus oder zum Hausarzt zu fahren? Diese Kosten werden von der Krankenkasse erstattet.

Dabei geht es um Reisekosten für:

  • Voruntersuchungen.
  • Krankenhausaufnahme.
  • Besuche im Krankenhaus, bei Ärzten oder anderen Gesundheitsdienstleistern während der Genesungszeit. Hierfür gilt ein Maximum von 13 Wochen (bei Nierenspende) oder 26 Wochen (bei Lebendleberspende), gerechnet ab der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Die Krankenversicherung erstattet die Reisekosten innerhalb der Niederlande mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der niedrigsten Klasse. Ist es medizinisch notwendig, mit dem Auto zu fahren? Dann erstattet der Versicherer die Kilometerkosten. Diese Kosten fallen nicht unter den Selbstbehalt.

Reisekosten Ihrer Begleitperson

Werden Sie während des Krankenhausaufenthalts von einem Familienmitglied oder Freund unterstützt? Und muss diese Person dafür Reise- oder Unterkunftskosten aufbringen? Dann kann der Spender auch dafür die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende über die NTS in Anspruch nehmen.

Was ist, wenn der Spender aus dem Ausland kommt?

Es kann vorkommen, dass der Spender aus dem Ausland für die Spende in die Niederlande kommt. Dann zahlt die Versicherung des Empfängers:

  • Kosten der Reise in die Niederlande.
  • Reisekosten innerhalb der Niederlande.
  • Unterkunftskosten im Krankenhaus.

Haben Sie noch zusätzliche Kosten?

Zum Beispiel für Hotelübernachtungen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus? Oder für eine zweite Reise in die Niederlande zur Nachuntersuchung? Dann können Sie dafür eine Erstattung beantragen über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende über die NTS in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Kosten in Ihrer häuslichen Situation

Es gibt auch eine Reihe von Kosten, die in Ihrer häuslichen Situation anfallen, zum Beispiel weil Sie vorübergehend zusätzliche Hilfe im Haushalt benötigen, für die Betreuung Ihrer Kinder oder einen vorübergehenden Mahlzeitenservice.

Bekomme ich Kosten für Haushaltshilfe erstattet?

Benötigen Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Haushaltshilfe und können diese nicht über Familie oder Freunde erhalten? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie beantragen Haushaltshilfe über die Gemeinde. Dabei handelt es sich um Hilfe im Rahmen des Gesetzes zur gesellschaftlichen Unterstützung (Wmo). Die Gemeinde prüft, ob Sie Anspruch darauf haben. Wenn ja, übernimmt die Gemeinde den größten Teil der Kosten. Sie müssen jedoch als Spender einen Eigenanteil zahlen. Diesen können Sie zurückfordern über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende über die NTS in Anspruch nehmen.
  • Sie engagieren eine Haushaltshilfe über eine kommerzielle Organisation. Hierfür können Sie eine Erstattung von maximal 300 € erhalten. Beantragen Sie dies über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende.
Gibt es eine Erstattung für die Betreuung von Kindern oder Haustieren?

Sie können Kosten für die Betreuung eines Kindes, Angehörigen oder Haustiers für den Zeitraum Ihres Krankenhausaufenthalts bis einschließlich der Genesungsphase erstattet bekommen.

Es handelt sich um:

  • Für Nierenspender: maximal 3 Monate.
  • Für Lebendspender einer Leber: maximal 6 Monate.

Sie können diese Erstattung bei der NTS beantragen über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende zurückfordern.

Wie sieht es mit anderen Kosten aus, die ich rund um die Spende habe?

Für allgemeine Kosten gibt es eine Pauschalerstattung. Dabei geht es um Kosten wie Parkgebühren, Kosten für einen Mahlzeitendienst, zusätzliche Einrichtungen im Krankenhaus oder Geschenke für pflegende Angehörige.

Die Pauschalerstattung beträgt:

  • Bei einer Nierenspende: 381 €.
  • Bei einer Lebendspende einer Leber: 425 €.

Diese Erstattung können Sie beantragen über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende.

Laufende und neue Versicherungen

Eine Lebendspende hat keinen Einfluss auf bestehende Versicherungen. Der Spender muss die Operation nicht im Voraus melden.

Möchten Sie vor der Spende eine neue Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen? Dann müssen Sie immer eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Wenn Sie wissen, dass die Spende stattfindet, müssen Sie dies in dieser Erklärung angeben. Es gibt 2 Optionen:

  • Der Versicherer bittet Sie, den Antrag bis nach der Operation aufzuschieben. Sie dürfen den Antrag stellen, wenn Sie nach der Operation keine Beschwerden mehr haben.
  • Der Versicherer kann die Versicherung sofort abschließen. Oft zahlen Sie dann in der ersten Zeit eine höhere Prämie, es gelten andere Bedingungen oder es gibt eine Wartezeit. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie keine Leistungen erhalten, wenn Sie aufgrund der Spende berufsunfähig werden.

Können Sie vor der Spende keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Oder zahlt die Versicherung keine Leistungen aus? Und sind Sie Unternehmer?

Dann können Sie für den Verdienstausfall eine Entschädigung über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende.

  • Lesen Sie mehr über Organspende und Versicherungen auf VanAtotzekerheid.nl
  • Stellen Sie Ihre Fragen dem Sozialarbeiter des Transplantationskrankenhauses.

 

Fragen zu Entschädigungen?

Der Sozialarbeiter oder Koordinator im Krankenhaus gibt Ihnen gerne Auskunft und hilft Ihnen bei der Beantragung einer Entschädigung. Haben Sie eine Frage zur NTS-Entschädigung?

Erreichbar an Werktagen von 9.00 - 17.00 Uhr

Erstattung medizinischer Kosten bei Lebendspende