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Erstattung medizinischer Kosten
Bei einer Lebendspende von Niere oder Leber übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der medizinischen Kosten. Es fällt kein Eigenanteil (eigen risico) an.
Medizinische Kosten über die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt die medizinischen Kosten für:
- Vorbereitende Untersuchungen, Krankenhausaufenthalt und die Operation.
- Nachuntersuchungen und eventuelle weitere medizinische Eingriffe nach der Operation. Bei einer Nierenspende erfolgt dies bis zu 3 Monate nach der Operation. Bei einer Leberspende bis zu 6 Monate nach der Operation. Als Spender müssen Sie hierfür nichts unternehmen. Die Krankenkasse zahlt die medizinischen Kosten direkt an das Krankenhaus, den (Haus-)Arzt oder andere Leistungserbringer.
Erhalten Sie eine Untersuchung in einem anderen Krankenhaus als dem Transplantationskrankenhaus? Dann müssen diese Krankenhäuser die Kosten untereinander regeln. Als Spender dürfen Sie hierfür keine Rechnung erhalten. Sollte dies dennoch geschehen, wenden Sie sich bitte an den Sozialarbeiter des Transplantationskrankenhauses.
Es ist wichtig, dass die Leistungserbringer und Apotheker auf ihrer Abrechnung vermerken, dass ihre Leistung im Zusammenhang mit der Organspende stand.
Kein Eigenanteil
Sie müssen keinen Eigenanteil für die medizinischen Kosten zahlen, die eine direkte Folge der Spende sind. Dies gilt auch für Behandlungen, die Sie längere Zeit nach der Spende erhalten, sofern diese im Zusammenhang mit der Nieren- oder Leberspende stehen.
Sie müssen diesbezüglich nichts selbst regeln. Es ist jedoch wichtig, dass die Leistungserbringer auf der Abrechnung vermerken, dass die Behandlung im Zusammenhang mit der Organspende steht. Ein Versicherer kann auch eine ärztliche Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass die Beschwerden eine Folge der Spende sind.
Auch die regelmäßige/jährliche medizinische Nachuntersuchung fällt nicht unter den Eigenanteil. Die Abrechnung muss vom Hausarzt/Krankenhaus als Nachuntersuchung nach Organspende kodiert werden. Dies verhindert, dass ein Versicherer versehentlich doch einen Eigenanteil berechnet.
Was, wenn die Krankenkasse den Selbstbehalt dennoch in Rechnung stellt?
Falls die Krankenkasse den Selbstbehalt dennoch in Rechnung stellt, können Sie Folgendes tun:
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Erklären Sie, dass Ihnen als Spender Kosten entstanden sind und hierfür kein Selbstbehalt berechnet werden darf. Bitten Sie darum, die Rechnung zu korrigieren.
- Verweisen Sie auf die Regeln. Sie können die Krankenkasse darauf hinweisen, dass dies gesetzlich festgelegt ist. Die Regelung findet sich in der „Regeling zorgverzekering“ (Artikel 2.4a). Darin steht, dass Kosten im Zusammenhang mit einer Lebendorganspende, wie bei einer Nierenspende, nicht zu Lasten des Selbstbehalts gehen dürfen.
Falls das Problem nicht gelöst wird.
- Kommen Sie mit der Krankenkasse nicht weiter? Dann können Sie (mit einem Nachweis der Ablehnung durch die Versicherung) Kontakt mit der NTS aufnehmen. Oder Sie können bei der Krankenkasse selbst eine Beschwerde einreichen.
Was, wenn zusätzliche medizinische Versorgung erforderlich ist?
Zusätzliche medizinische Versorgung durch einen Ernährungsberater oder Physiotherapeuten wird manchmal über die Krankenversicherung erstattet. Ist dies nicht der Fall? Dann können Sie die Kosten manchmal über die Regelung Kostenerstattung über die NTS zurückfordern.
Dies ist nur bei Kosten möglich, die Sie vor der Operation oder innerhalb von 3 Monaten nach der Nierenspende bzw. innerhalb von 6 Monaten nach der Leberspende haben.
Was passiert, wenn der Spender durch die Spende einen Personenschaden erleidet?
Es kommt sehr selten vor, dass durch die Spende eine Verletzung (Personenschaden) entsteht. Meistens werden die Kosten dafür von der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses übernommen.
Ist das nicht der Fall? Dann können Sie die „Komplikationsversicherung“ in Anspruch nehmen. Diese Versicherung erstattet Personenschäden, wenn:
- die Beschwerden oder die Arbeitsunfähigkeit die Folge der Spende sind und
- das Krankenhaus daran keine Schuld trägt.
Der Sozialarbeiter des Transplantationskrankenhauses kann Ihnen hierzu mehr sagen.
Was ist, wenn ich Reisekosten für medizinische Termine habe?
Haben Sie Reisekosten für die Spende, zum Beispiel für Fahrten zum Krankenhaus oder zum Hausarzt? Diese Kosten werden von der Krankenversicherung erstattet.
Dabei handelt es sich um Reisekosten für:
- Voruntersuchungen.
- Krankenhausaufenthalt.
- Besuche im Krankenhaus, bei Ärzten oder anderen Gesundheitsdienstleistern während der Genesungszeit. Hierfür gilt ein Zeitraum von maximal 13 Wochen (bei Nierenspende) oder 26 Wochen (bei Lebendleberspende), gerechnet ab der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Die Krankenversicherung erstattet die Reisekosten innerhalb der Niederlande für öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse. Ist es medizinisch notwendig, mit dem Auto zu fahren? Dann erstattet der Versicherer die Kilometerkosten. Diese Kosten fallen nicht unter den Selbstbehalt.
Reisekosten Ihrer Begleitperson
Werden Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts von einem Familienmitglied oder Freund unterstützt? Und muss diese Person dafür Reise- oder Unterkunftskosten aufbringen? Dann kann der Spender auch hierfür die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende über die NTS in Anspruch nehmen.
Was ist, wenn der Spender aus dem Ausland kommt?
Es kann vorkommen, dass der Spender aus dem Ausland für die Spende in die Niederlande kommt. In diesem Fall zahlt die Versicherung des Empfängers:
- Kosten für die Reise in die Niederlande.
- Reisekosten innerhalb der Niederlande.
- Unterkunftskosten im Krankenhaus.
Haben Sie noch weitere Kosten?
Zum Beispiel für Hotelübernachtungen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus? Oder für eine zweite Reise in die Niederlande zur Nachuntersuchung? Dann können Sie hierfür eine Erstattung beantragen über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende über die NTS in Anspruch nehmen.
Zusätzliche Kosten in Ihrer häuslichen Situation
Es gibt auch eine Reihe von Kosten, die in der häuslichen Situation anfallen, zum Beispiel weil Sie vorübergehend zusätzliche Hilfe im Haushalt, eine Kinderbetreuung oder einen vorübergehenden Mahlzeitendienst benötigen.
Erhalte ich eine Erstattung für Kosten für Hilfe im Haushalt?
Benötigen Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Haushaltshilfe und können diese nicht über Familie oder Freunde erhalten? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie beantragen Haushaltshilfe über die Gemeinde. Dabei handelt es sich um Hilfe im Rahmen des Gesetzes zur gesellschaftlichen Unterstützung (Wmo). Die Gemeinde prüft, ob Sie Anspruch darauf haben. Wenn ja, übernimmt die Gemeinde den größten Teil der Kosten. Als Spender müssen Sie jedoch einen Eigenanteil zahlen. Diesen können Sie über die ... zurückfordern.Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende über die NTS in Anspruch nehmen.
- Sie engagieren eine Haushaltshilfe über eine kommerzielle Organisation. Hierfür können Sie eine Erstattung von maximal 300 € erhalten. Beantragen Sie dies über die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspenden.
Gibt es eine Erstattung für die Betreuung von Kindern oder Haustieren?
Sie können Kosten für die Betreuung eines Kindes, eines Angehörigen oder eines Haustieres für den Zeitraum Ihres Krankenhausaufenthalts bis einschließlich der Genesungsphase erstattet bekommen.
Es handelt sich um:
- Für Nierenspender: maximal 3 Monate.
- Für einen Leberspender: maximal 6 Monate.
Sie können diese Erstattung bei der NTS über die ... beantragen.Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspende zurückfordern.
Wie sieht es mit anderen Kosten aus, die mir rund um die Spende entstehen?
Für allgemeine Kosten gibt es eine Pauschalerstattung. Dabei handelt es sich um Kosten wie Parkgebühren, Kosten für einen Mahlzeitendienst, zusätzliche Einrichtungen im Krankenhaus oder Geschenke für pflegende Angehörige.
Die Pauschalerstattung beträgt:
- Bei einer Nierenspende: 381 €.
- Bei einer Leberspende: 425 €.
Diese Erstattung können Sie über die ... beantragen.Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspenden.
Laufende und neue Versicherungen
Eine Lebendspende hat keinen Einfluss auf bestehende Versicherungen. Der Spender muss die Operation nicht im Voraus melden.
Möchten Sie vor der Spende eine neue Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen? Dann müssen Sie immer eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Wenn Sie wissen, dass die Spende stattfindet, müssen Sie dies in dieser Erklärung angeben. Es gibt zwei Optionen:
- Der Versicherer bittet dich, den Antrag bis nach der Operation aufzuschieben. Du darfst den Antrag stellen, wenn du nach der Operation keine Beschwerden mehr hast.
- Der Versicherer kann die Versicherung sofort abschließen. Oft zahlst du dann in der ersten Zeit eine höhere Prämie, es gelten andere Bedingungen oder es gibt eine Wartezeit. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass du keine Leistung erhältst, wenn du infolge der Spende arbeitsunfähig wirst.
Kannst du vor der Spende keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Oder zahlt die Versicherung keine Leistung aus? Und bist du Unternehmer?
Dann kannst du für das entgangene Einkommen eine Entschädigung beantragen über dieRegelung zur Kostenerstattung bei Lebendspenden.
- Lies mehr über Organspende und Versicherungen aufVanAtotzekerheid.nl
- Stelle deine Fragen dem Sozialarbeiter des Transplantationskrankenhauses.
Fragen zu Entschädigungen?
Der Sozialarbeiter oder Koordinator im Krankenhaus gibt gerne Auskunft und hilft dir bei der Beantragung einer Entschädigung. Hast du eine Frage zur NTS-Entschädigung?
Erreichbar an Werktagen von 9.00 - 17.00 Uhr