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Mann und Frau kochen zusammen

Kostenerstattung über die NTS

Auf dieser Seite finden Sie die Erstattungen, die unter die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspenden fallen. Diese beantragen Sie über die NTS.

Was beinhaltet die Regelung?

Die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspenden erstattet Kosten bei einer Nieren- oder Leberspende zu Lebzeiten. Denken Sie dabei an Reisekosten, Kosten für Kinderbetreuung oder Verdienstausfall.

Als Spender können Sie innerhalb eines Jahres nach der Spenderoperation eine Erstattung beantragen. Hat die Spende nicht stattgefunden, aber Sie hatten bereits Kosten? Dann können Sie ebenfalls eine Erstattung beantragen.

Diese Regelung erstattet Kosten, die nicht von anderer Stelle übernommen werden. Die Nederlandse Transplantatie Stichting (NTS) führt diese Regelung aus. Das Geld stammt aus der Subventionsregelung für Lebendspenden des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport (VWS).

Welche Kosten erstattet diese Regelung?

Die Regelung zur Kostenerstattung bei Lebendspenden erstattet unter anderem:

  • Allgemeine Kosten, wie Parkgebühren am Krankenhaus.
  • Reise- und Aufenthaltskosten für Spender, die nicht in den Niederlanden wohnen.
  • Reise- und Aufenthaltskosten für eine nahestehende Person, die den Spender unterstützt.
  • Zusätzliche Pflegekosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie Physiotherapie oder zusätzliche Hilfe im Haushalt.
  • Kosten für die Betreuung eines Kindes, einer nahestehenden Person oder eines Haustiers.
  • Verdienstausfall, wenn der Spender selbstständig ist oder im Unternehmen des Partners mitarbeitet.

Welche Bedingungen gelten für diese Regelung?

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung gelten folgende Bedingungen:

  • Die Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit der Spende.
  • Die Kosten sind notwendig und angemessen.
  • Die Kosten werden nicht von beispielsweise der Krankenkasse, der Berufsunfähigkeitsversicherung, dem UWV oder einer anderen Organisation oder Regelung erstattet. Die Kosten sind entstanden während:
    • der Voruntersuchungen für die Spenderoperation.
    • des Krankenhausaufenthalts.
    • der Erholungsphase nach der Spenderoperation. Hierfür gilt ein Maximum von 13 Wochen (bei Nierenspende) oder 26 Wochen (bei Leberspende), gerechnet ab der Entlassung aus dem Krankenhaus.
  • Der Spender beantragt die Erstattung innerhalb eines Jahres nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Hat die Operation nicht stattgefunden? Dann beantragt der Spender die Erstattung innerhalb eines Jahres, nachdem die ersten Kosten entstanden sind.
  • Der Empfänger des Organs ist bei einer niederländischen Krankenkasse versichert.

Möchten Sie mehr über die (maximale) Kostenerstattung wissen?Erläuterung der Kostenerstattung (pdf)

Wie beantragen Sie als Spender die Erstattung?

Sie beantragen die Erstattung bei der NTS. Der medizinische Sozialarbeiter des Transplantationskrankenhauses kann Ihnen dabei helfen. Schritte:

  1. Lesen Sie unten, welche Erstattungen möglich sind, und entscheiden Sie, welche Sie beantragen möchten.
  2. Prüfen Sie, welche Anlagen Sie für diese Erstattungen mitschicken müssen. Dies steht auf den letzten Seiten des Formulars.
  3. Sammeln Sie die Anlagen.

Formular am Computer ausfüllen

  • Laden Sie das Antragsformular (pdf) herunter.
  • Speichern Sie das Formular auf Ihrem Computer.
  • Öffnen Sie das Formular mit Adobe Acrobat Reader und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Machen Sie eine Kopie des Formulars und der Anlagen und bewahren Sie diese für sich auf.
  • Senden Sie das Formular zusammen mit den Anlagen per Post oder E-Mail an die NTS. Die Adresse finden Sie auf dem Formular.

Formular auf Papier ausfüllen

  1. Drucken Sie das Antragsformular (pdf) herunter.
  2. Füllen Sie das Formular mit einem Stift aus.
  3. Machen Sie eine Kopie des Formulars und der Anlagen und bewahren Sie diese für sich auf.
  4. Senden Sie das Formular zusammen mit den Anlagen per Post oder E-Mail an die NTS. Die Adresse finden Sie auf dem Formular.

Wie schnell erhalten Sie die Vergütung?

Nachdem die NTS das Formular erhalten hat, erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Eingangsbestätigung. Ist der Antrag vollständig, erhalten Sie innerhalb von 13 Wochen Bescheid, ob Sie die Vergütung erhalten und wie hoch diese ist. Danach zahlt die NTS die Vergütung innerhalb von 14 Tagen aus.

Benötigen Sie kurz nach der Operation Geld für allgemeine Kosten? Zum Beispiel für einen Einkaufsservice oder Medikamente? Dann können Sie die NTS bitten, innerhalb von 2 Wochen eine erste Vergütung zu zahlen. Dies ist bei Frage 2.2 auf dem Antragsformular möglich.

Art der Vergütungen

Sehen Sie sich unten an, welche Ausgaben Sie pro Kategorie erstattet bekommen können.

1. Einmalige Entschädigung für zusätzliche Ausgaben

Die einmalige Vergütung für zusätzliche Ausgaben ist für allgemeine Kosten gedacht, die nicht separat erstattet werden. Zum Beispiel:

  • Ein Schlafanzug, Bademantel oder Hausschuhe für das Krankenhaus.
  • Zusätzliches Essen im Krankenhaus.
  • Ein Einkaufs- oder Mahlzeitenservice, wenn der Spender wieder zu Hause ist.
  • Parkkosten, wenn der Spender für Untersuchungen ins Krankenhaus muss.
  • Parkkosten einer Person, die den Spender unterstützt.
  • Ein Dankeschön für pflegende Angehörige oder andere Personen, die den Spender unterstützen. Zum Beispiel bei der Hausarbeit, beim Einkaufen oder bei der Versorgung von Haustieren.
  • Kosten für Medikamente (wie Paracetamol) oder andere Pflegekosten unter 25 €. Haben Sie Medikamente gekauft oder zusätzliche Pflegekosten von mehr als 25 € gehabt? Schauen Sie dann unten unter „Vergütung von zusätzlichen Pflegekosten“ nach.

Sie müssen hierfür keine Zahlungsbelege mitsenden. Die Vergütung ist ein fester Betrag von:

  • 381 € bei Nierenspende
  • 425 € bei Leberspende
  • 110 €, wenn die Spende in letzter Minute nicht stattfand

Benötigen Sie diesen Betrag dringend? Geben Sie dies bitte auf dem Antragsformular an. Die NTS überweist den Betrag dann innerhalb von 2 Wochen. Sie können danach noch eventuelle weitere Erstattungen beantragen.

2. Erstattungen für Reise- und Aufenthaltskosten

Reisekosten für die Spende, zum Beispiel für die Fahrt ins Krankenhaus, werden erstattet. Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann werden diese Reisekosten von der Krankenversicherung übernommen.

Mehr lesen: Erstattung medizinischer Kosten

Wenn der Spender aus dem Ausland kommt

Kommen Sie aus dem Ausland in die Niederlande, um zu spenden? Dann zahlt die Versicherung des Empfängers die Reisekosten und die Kosten für den Krankenhausaufenthalt. Sollten Ihnen weitere Kosten entstehen, bietet diese Regelung die folgenden Erstattungen. Diese sind nur für Spender aus dem Ausland bestimmt.

Unkosten an den Tagen außerhalb des Krankenhauses

Als Spender können Sie eine feste Entschädigung für die Tage erhalten, die Sie notwendigerweise in den Niederlanden verbringen, aber nicht mehr im Krankenhaus liegen. Diese Entschädigung beträgt 9 € pro Tag.

Übernachtungen in einem Hotel

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus müssen Sie manchmal noch einige Tage in den Niederlanden bleiben. Sie können dann eine Erstattung für Hotelübernachtungen erhalten. Die Erstattung gilt für maximal 5 Nächte. Der Betrag beträgt maximal 99 € pro Nacht. Sie müssen hierfür die Hotelrechnung mitsenden.

Zweite Reise in die Niederlande

Manchmal müssen Sie vor oder nach der Operation ein zweites Mal in die Niederlande kommen. Die Versicherung des Empfängers zahlt diese Reise nicht immer. In diesem Fall können Sie eine Erstattung für die Reisekosten erhalten. Es geht dabei um die Kosten für die Hin- und Rückreise mit Schiff, Flugzeug, Zug oder Bus in der niedrigsten Klasse. Kommen Sie mit dem Auto oder Motorrad? Dann ist die Erstattung so hoch wie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse.

Senden Sie hierfür eine Erklärung der Krankenversicherung des Empfängers mit. Darin muss stehen, dass die Versicherung diese zweite Reise nicht erstattet. Der Spender muss außerdem Beförderungsnachweise mitsenden, falls die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgte.

Zusätzliche Entschädigung für Spender von außerhalb Europas

Wohnen Sie nicht in Europa? Dann können Sie eine zusätzliche Entschädigung von 100 € erhalten. Benötigten Sie als Spender neue Reisedokumente oder ein Visum? Und waren die Kosten dafür höher als 100 €? Dann können Sie auch eine Erstattung für diese Reisedokumente beantragen. Dafür ist ein Zahlungsnachweis für diese Dokumente erforderlich.

3. Erstattungen für Reise- und Aufenthaltskosten eines Angehörigen

Oft gibt es ein Familienmitglied oder einen Freund, der den Spender bei der Spende unterstützt. Diese Person kann Kosten für den Besuch des Spenders im Krankenhaus haben. Hierfür sind die folgenden Erstattungen möglich. Als Spender können Sie diese Erstattungen für maximal 1 Person beantragen.

Reisekosten innerhalb der Niederlande während des Krankenhausaufenthalts

Die nahestehende Person kann eine Reisekostenerstattung für den Zeitraum erhalten, in dem der Spender im Krankenhaus liegt. Die Höhe der Erstattung hängt von der Reiseentfernung zwischen dem Krankenhaus und dem Wohnort der nahestehenden Person ab. Wohnt die nahestehende Person nicht in den Niederlanden, prüft die NTS die Reiseentfernung zwischen dem Krankenhaus und dem Ort in den Niederlanden, an dem sich die nahestehende Person vorübergehend aufhält.

Die Erstattung beträgt:

  • 6,50 € pro Tag bei einer Reiseentfernung von weniger als 10 km
  • 20 € pro Tag bei einer Reiseentfernung von 10 bis 50 km
  • 32 € pro Tag bei einer Reiseentfernung von 50 bis 100 km
  • 42 € pro Tag bei einer Reiseentfernung von 100 bis 150 km
  • 48 € pro Tag bei einer Reiseentfernung von 150 km oder mehr

Hierbei handelt es sich um die Entfernung einer einfachen Strecke. Sie müssen keine Zahlungsbelege mitsenden.

Hotelübernachtungen

Hat die nahestehende Person eine lange Anreise zum Krankenhaus? Dann kann diese Person in einem Hotel in der Nähe des Krankenhauses übernachten. Sie können hierfür eine Erstattung beantragen:

  • Eine Erstattung der Hotelkosten der nahestehenden Person für den Zeitraum, in dem der Spender im Krankenhaus liegt. Hierfür gilt ein Höchstbetrag von 99 € pro Nacht.
  • Eine Erstattung für die Reise zwischen dem Hotel und dem Wohnort der nahestehenden Person. Wohnt die nahestehende Person im Ausland? Dann gilt die Erstattung für die Reise zwischen dem Hotel und dem vorübergehenden Aufenthaltsort der nahestehenden Person in den Niederlanden. Es wird 1 Hin- und Rückreise erstattet.

Senden Sie für diese Erstattung eine Hotelrechnung mit. Für die Reise müssen Sie keine Zahlungsbelege mitsenden.

Reisekosten einer nahestehenden Person, die im Ausland wohnt

Kommt die nahestehende Person des Spenders aus dem Ausland? Dann können Sie als Spender eine Erstattung beantragen für:

  • Die Kosten der Reise vom Wohnort der nahestehenden Person zum vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden. Dabei handelt es sich um die Kosten der Hin- und Rückreise per Schiff, Flugzeug, Zug oder Bus in der niedrigsten Klasse. Kommt die nahestehende Person mit dem Auto oder Motorrad? Dann ist die Erstattung genauso hoch wie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse.
  • Die Kosten für Reisedokumente, ein Visum oder eine spezielle Reiseversicherung, sofern diese erforderlich sind.

Reichen Sie für diese Erstattung Zahlungsbelege der Reisedokumente ein. War die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Dann müssen Sie auch die Fahrscheine mitsenden.

4. Vergütung für zusätzliche Pflegekosten und Haushaltshilfe

Bei einer Lebendspende werden die meisten medizinischen Kosten von den Krankenversicherungen des Empfängers und des Spenders übernommen.

Mehr lesen: Erstattung medizinischer Kosten

Haben Sie zusätzliche Pflegekosten, die nicht von diesen Versicherungen übernommen werden?

Dann können diese möglicherweise über die Regelung der NTS erstattet werden. Diese Erstattungen sind nur bestimmt für:

  • Pflege während der Voruntersuchungen und des Krankenhausaufenthalts.
  • Pflege in der Erholungsphase:
    • Bei Nierenspende: bis einschließlich 13 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
    • Bei Leberspende: bis einschließlich 26 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.

Kosten für den Eigenanteil (eigen risico)

Die Krankenversicherung darf für medizinische Kosten, die mit der Spende zusammenhängen, keinen Eigenanteil in Rechnung stellen. Tut die Krankenversicherung dies dennoch? Dann können Sie hierfür eine Erstattung beantragen. Senden Sie hierfür mit:

  • Eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Pflege für die Spende medizinisch notwendig war.
  • Eine Abrechnungsübersicht der Versicherung mit einer Spezifikation der Kosten des Eigenanteils.

Andere medizinische Kosten

Manchmal benötigen Sie aufgrund der Spende zusätzliche medizinische Versorgung, die nicht von der Krankenversicherung übernommen wird. Zum Beispiel von einem Ernährungsberater oder Physiotherapeuten. Auch hierfür ist eine Erstattung möglich. Senden Sie hierfür mit:

  • Eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Pflege für die Spende medizinisch notwendig war.
  • Eine Erklärung der Krankenversicherung, dass diese Kosten nicht erstattet werden.

Kosten für Haushaltshilfe

Benötigen Sie in der Erholungsphase Haushaltshilfe? Und können Familienmitglieder oder Freunde diese Hilfe nicht leisten? Dann können Sie manchmal eine Erstattung für bezahlte Haushaltshilfe erhalten. Dies ist in den folgenden Fällen möglich:

  • Sie engagieren eine Haushaltshilfe über eine offizielle Organisation. Die Erstattung beträgt dann maximal 300 €. Sie müssen hierfür die Rechnungen dieser Organisation mitsenden.
  • Sie erhalten Haushaltshilfe über die Gemeinde. Es handelt sich dann um Hilfe im Rahmen des Gesetzes zur gesellschaftlichen Unterstützung (Wmo). Sie können eine Erstattung für den hierfür anfallenden Eigenbeitrag beantragen. Dafür müssen Sie den Bescheid der Gemeinde mitsenden, in dem der Eigenbeitrag aufgeführt ist. Sowie die Rechnung über diesen Eigenbeitrag.

Hinweis: Diese Vergütung ist nicht für Haushaltshilfe durch pflegende Angehörige wie Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde gedacht. Sie können jedoch die einmalige Vergütung (siehe oben unter Nummer 1) nutzen, um ihnen ein Geschenk zu kaufen.

5. Entschädigung für die Betreuung eines Familienmitglieds oder Haustiers

Sind Sie für die Betreuung eines Kindes, eines Angehörigen oder eines Haustieres verantwortlich? Dann ist während des Krankenhausaufenthalts manchmal eine vorübergehende Betreuung erforderlich. Hierfür können Sie Vergütungen beantragen.

  • Die NTS erstattet keine Kosten, die ohnehin angefallen wären. Geht ein Kind zum Beispiel ohnehin schon 3 Tage pro Woche in eine Kindertagesstätte? Oder wird der Hund jede Woche von einem Gassi-Service abgeholt? Dann werden diese Kosten nicht erstattet.
  • Die NTS erstattet keine Betreuung durch pflegende Angehörige wie Opa, Oma oder andere Familienmitglieder. Sie können ihnen jedoch aus der einmaligen Vergütung ein Geschenk kaufen (siehe oben unter Nummer 1).

Kinderbetreuung

Sie können eine Vergütung für die Betreuung von Kindern bis 18 Jahren beantragen. Diese Vergütung gilt für:

  • Betreuung in einer Kindertagesstätte oder durch eine Tagesmutter. Diese Tagesmutter muss bei einer professionellen Tagesmuttervermittlung angeschlossen sein. Für diese Vergütung müssen Sie die Rechnung der Kindertagesstätte oder der Tagesmutter mitsenden.
  • Betreuung durch zum Beispiel ein Nachbarsmädchen, einen Bekannten oder einen anderen Babysitter. Für diese Vergütung müssen Sie eine Erklärung des Babysitters mitsenden, die Folgendes enthält: Name, Adresse und Unterschrift des Babysitters, den Zeitraum und die Anzahl der Stunden pro Tag, die diese Person aufgepasst hat, sowie die Vergütung.

Die NTS erstattet maximal 12 Stunden Betreuung pro Tag. Dabei gelten folgende Beträge:

  • 1 Kind: 4,50 € bis 6,80 € pro Stunde
  • 2 Kinder: 6,80 € bis 9,05 € pro Stunde
  • 3 oder mehr Kinder: 9,05 € bis 11,30 € pro Stunde

Betreuung von Erwachsenen

Sie können auch eine Vergütung für die Betreuung einer Person beantragen, die älter als 18 Jahre ist. Zum Beispiel ein erwachsenes Kind mit einer geistigen Behinderung oder ein Elternteil mit Demenz. Für diese Vergütung gelten 2 Bedingungen:

  • Die Betreuung ist aus medizinischen Gründen notwendig. Hierfür müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung mitsenden, in der dies bestätigt wird.
  • Die Betreuung wird von einer professionellen Organisation oder einem Selbstständigen erbracht. Der Spender muss die Rechnung dieser Organisation oder des Selbstständigen mitsenden.

Betreuung von Haustieren

Sie können auch eine Vergütung für die Betreuung eines Haustieres beantragen. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Die Betreuung wird von einer professionellen Organisation erbracht, wie z. B. einer Hunde- oder Katzenpension oder einem Reitstall. Sie müssen die Rechnung dieser Organisation mitsenden.
  • Es geht um die Betreuung eines Haustiers, wie etwa eines Hundes oder einer Katze. Die Entschädigung ist nicht für beispielsweise Kühe oder Schweine auf einem Bauernhof gedacht.
6. Entschädigung für Unternehmer für entgangenes Einkommen

Die Entschädigung für entgangenes Einkommen ist für selbstständige Unternehmer (ZZP'er) und geschäftsführende Gesellschafter (DGA's) gedacht. Wenn Sie als Unternehmer aufgrund der Spenderoperation eine Zeit lang nicht arbeiten können, entgeht Ihnen Einkommen.

Sie können eine Entschädigung beantragen, wenn Sie nicht freiwillig über das UWV krankenversichert sind und auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

Haben Sie zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber die daraus resultierende Leistung ist niedriger als Ihr durchschnittliches Einkommen? Dann können Sie eine Entschädigung für die Differenz erhalten.

Beantragen Sie die Entschädigung innerhalb eines Jahres nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass der Einkommensverlust eine Folge der Spende ist.

Mehr lesen: Einkommenserhalt und Beispielrechnung

 

7. Entschädigung für mitarbeitende Partner

Die Entschädigung für mitarbeitende Partner ist für Spender gedacht, die unbezahlt im Unternehmen ihres Partners mitarbeiten. Wenn Sie aufgrund der Spende eine Zeit lang nicht arbeiten können, muss das Unternehmen manchmal einen Ersatz einstellen. Das kostet das Unternehmen Geld. Dafür können Sie diese Entschädigung beantragen.

Für diese Entschädigung gelten die folgenden Bedingungen:

  • Der Spender und der Unternehmensinhaber sind verheiratet oder als Partner registriert. Oder sie haben einen notariellen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen.
  • Der Spender muss eine Bestätigung des Buchhalters beifügen, aus der hervorgeht, dass er oder sie unbezahlt im Unternehmen des Partners mitarbeitet.
  • Das Unternehmen hat einen Ersatz über eine Zeitarbeits- oder Personalvermittlungsfirma eingestellt. Sie müssen die Rechnungen beifügen, aus denen hervorgeht, wofür dieser Ersatz eingestellt wurde und für wie viele Stunden.

Hilfe bei der Beantragung von Entschädigungen benötigt?

Der Sozialarbeiter oder Koordinator hilft Ihnen gerne bei der Beantragung einer Entschädigung. Oder nehmen Sie Kontakt mit der NTS auf.

Erreichbar an Werktagen von 9.00 - 17.00 Uhr