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Erstattungen bei Lebendspende
Hier finden Sie Informationen zur Erstattung von Kosten, die Ihnen bei einer Nieren- oder Teilleberspende entstehen. Die meisten anfallenden Kosten werden erstattet.
Medizinische Kosten
Ihre Krankenkasse erstattet medizinische Kosten, die mit der Nieren- oder Leberspende zusammenhängen, wie z. B. Untersuchungen, die Operation und Nachsorgeuntersuchungen. Es fällt kein Selbstbehalt an.
Kostenersatz über NTS
Entstehen Ihnen während des Prozesses Kosten, etwa für Reise- oder Parkgebühren, Kinderbetreuung oder die Einstellung einer Haushaltshilfe? Für diese Auslagen können Sie über die NTS eine Erstattung erhalten.
Einkommenssicherung
Wenn Sie aufgrund der Spende vorübergehend nicht arbeiten können, können Sie eine Entschädigung für Ihren Verdienstausfall beantragen. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Hilfe bei der Kostenerstattung benötigt?
Der Sozialarbeiter oder Koordinator im Krankenhaus gibt Ihnen gerne Auskunft und hilft Ihnen bei der Beantragung einer Erstattung. Haben Sie eine Frage zur NTS-Erstattung?
Erreichbar an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr