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Modellprotokoll Gewebespende

Das Modellprotokoll für postmortale Organ- und Gewebespende beschreibt Schritt für Schritt den Ablauf des Spendeverfahrens.

1. Der Gewebespendenprozess

Dieses Protokoll beschreibt das Verfahren bei postmortaler Gewebespende. Das Verfahren verläuft in 8 Schritten, von denen einige parallel ablaufen. Diese Schritte sind kapitelweise beschrieben.

Im Schema sehen Sie, um welche Schritte es sich handelt und in welchen Kapiteln sie behandelt werden.

Übersicht der Kapitel im Gewebespendenprozess

Der Gewebespendenprozess beginnt mit der Erkennung potenzieller Spender. Danach beginnt der Prozess zur Einholung der Zustimmung für die Spende. Dabei werden der Familie selbstverständlich Informationen darüber bereitgestellt, was eine Gewebespende bedeutet. Wenn eine Zustimmung oder Einwilligung vorliegt, wird der Spender beim Organcentrum gemeldet und mit der Gewebeentnahme begonnen.

2. Spendererkennung

Ein Gewebespender kann im gesamten Krankenhaus erkannt und gemeldet werden. Dieses Kapitel beschreibt:

  • Welche Patienten kommen für eine Gewebespende infrage?
  • Was sind die häufigsten Kontraindikationen für eine Gewebespende?
Übersicht der Kapitel im Gewebespendenprozess, Kapitel 2 hervorgehoben

2.1. Voraussetzungen für eine Gewebespende

Jeder Verstorbene, der die folgenden Bedingungen erfüllt, kann Gewebespender werden:

  • Das Datum und der Zeitpunkt des Todes sind bekannt.
  • Es liegt keine der drei allgemeinen Kontraindikationen vor.

Konsultieren Sie in allen anderen Fällen das Organcentrum unter 071 579 57 95 bezüglich der Möglichkeit einer Gewebespende.

2.2. Allgemeine Kontraindikationen

In Tabelle 4 sind die häufigsten allgemeinen Kontraindikationen für eine Gewebespende aufgeführt. Liegt eine der genannten Krankheiten oder Leiden in der Vergangenheit vor? Dann ist eine Gewebespende nicht möglich. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, das Spenderregister zu konsultieren.

Liegt keine allgemeine Kontraindikation gemäß Tabelle 4 vor, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Organcentrum auf, um sich beraten zu lassen oder einen Gewebespender zu melden. Das Organcentrum verfügt über die aktuellsten Informationen bezüglich gewebespezifischer Kontraindikationen für eine Gewebespende.

Tabelle 4: Allgemeine Kontraindikationen für eine Gewebespende

KontraindikationBeispiele und Erläuterungen
BMI > 40
Hämatologische maligne und prämaligne Erkrankungen zum Zeitpunkt des Todes oder in der Vergangenheit.Leukämie, Non-Hodgkin-Lymphom, Multiples Myelom (Morbus Kahler), Polycythaemia vera und myelodysplastisches Syndrom.
Degenerative Erkrankungen des zentralen Nervensystems unbekannten Ursprungs oder mit prionenartiger Pathogenese.Parkinson, ALS, MS und alle Formen von Demenz.

 

2.3. Spende nicht möglich, was nun?

Liegt eine Kontraindikation gemäß Tabelle 4 vor? Dann ist eine Gewebespende nicht möglich. Füllen Sie in diesem Fall dennoch das Spendeformular aus und geben Sie darin „Keine Spende“ an. Geben Sie dabei die Kontraindikation(en) an.

3. Donorregister abfragen und Folgeschritte festlegen

Für die Abfrage des Donorregisters und die Festlegung der Folgeschritte gilt bei der Gewebespende dasselbe wie bei der Organspende.

Siehe: Modellprotokoll Organspende: Donorregister abfragen. Hier finden Sie:

  • Wie, durch wen und wann muss das Donorregister abgefragt werden?
  • Was bedeuten die verschiedenen Registrierungen und was wird pro Registrierungstyp von der zuständigen Person erwartet?

Dabei wird zwischen einwilligungsfähigen und nicht einwilligungsfähigen Patienten unterschieden. Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten unterscheidet sich das Verfahren bei der Gewebespende geringfügig von dem bei der Organspende (siehe 3.3 Organspende)

Organspendegesetz (Wod)

Alle Paragrafen in Kapitel 3 sind eine praktische Ausarbeitung des Organspendegesetzes (Wet op de orgaandonatie, Wod). Davon darf daher nicht abgewichen werden. Schema 11 zeigt, wo sich diese Schritte im Gewebespendeprozess befinden.

Übersicht der Kapitel im Gewebespendeprozess, Kapitel 3 hervorgehoben

 

4. Das Spendegespräch

Nach der Abfrage des Spenderregisters findet immer ein Gespräch mit den Angehörigen des Patienten über die Registrierung im Spenderregister statt. Dieses Gespräch nennen wir den ersten Teil des Spendegesprächs.

Die Richtlinien für dieses Gespräch sind bei der Gewebespende dieselben wie bei der Organspende. Deshalb verweisen wir hierfür auf das Modellprotokoll Organspende Spendegespräch (Kapitel 4).

Dieses Kapitel beschreibt:

  • Was sind die Ausgangspunkte für das Gespräch und den Umgang mit den Angehörigen?
  • Wer führt dieses Gespräch?
  • Mit welchen Angehörigen und Hinterbliebenen findet das Gespräch statt?
  • Wie kann der Funktionär mit eventuellen Einwänden gegen die Registrierung oder die Spende umgehen?

Kapitel 4 ist eine praktische Ausarbeitung des Organspendegesetzes (Wod). Davon darf daher nicht abgewichen werden.

Übersicht der Kapitel im Gewebespendeprozess, Kapitel 4 hervorgehoben

5. Informationsbereitstellung an die Familie

Während des gesamten Verfahrens ist es wichtig, die Familie des (potenziellen) Spenders gut über den Spendenprozess zu informieren. Dies liegt in der Verantwortung des Arztes. Dieses Kapitel bietet dem Arzt hierfür Hilfestellungen.

Übersicht der Kapitel im Gewebespendenprozess, Kapitel 5 hervorgehoben

Im Gespräch mit der Familie über die Gewebespende können verschiedene Themen zur Sprache kommen.

  • Allgemeine Informationen.
  • Spende spezifischer Gewebe.
  • Die Besprechung der Registrierung im Spenderregister und – falls erforderlich – das Einholen der Zustimmung zur Spende ist in Kapitel 4 enthalten.

Es ist während des gesamten Prozesses wichtig, auf den Informationsbedarf der Familie einzugehen. Dies liegt in Ihrem professionellen Ermessen als Arzt.

5.1. Allgemeine Themen

Im Gespräch mit der Familie über Gewebespende ist es ratsam, in jedem Fall Folgendes zu besprechen:

  • Teilen Sie der Familie mit, welche Gewebe der Verstorbene aufgrund der Kontraindikationen spenden kann und wofür diese Gewebe nach der Spende verwendet werden können. Weisen Sie darauf hin, dass erst nach der Entnahme und dem medizinischen Screening klar ist, ob und welche Gewebe tatsächlich transplantiert werden können. Händigen Sie die Broschüre aus: Gewebespende
  • Geben Sie an, dass der Spender während des gesamten Verfahrens mit Respekt behandelt wird.
  • Liegt ein nicht natürlicher Tod vor? Teilen Sie dann mit, dass die Zustimmung der Staatsanwaltschaft für die Freigabe des Körpers erforderlich ist. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft den Körper freigegeben hat, können die Gewebe entnommen werden.
  • Teilen Sie mit, dass der Verstorbene auf die übliche Weise aufgebahrt und beerdigt oder eingeäschert werden kann. Auch eine Aufbahrung zu Hause ist möglich.
  • Geben Sie an, dass der Verstorbene aufgrund des Entnahmeverfahrens möglicherweise einige Stunden länger im Krankenhaus bleiben muss. Dies kann 8 bis 30 Stunden länger sein. Erwähnen Sie, dass der Bestatter so schnell wie möglich Kontakt mit dem Leichenschauhaus aufnehmen muss, um zu klären, wann der Verstorbene nach der Spende abgeholt werden kann. Dies muss innerhalb von 3 Stunden nach Abschluss der Spende geschehen.
  • Nach der Entnahme der Gewebe ist eine weitere Untersuchung erforderlich, um eventuelle Risiken auszuschließen und zu prüfen, ob die Qualität der Gewebe ausreichend ist. Die Untersuchung wird vom Stabsarzt der NTS und der Gewebebank durchgeführt. Teilen Sie mit, dass es vorkommen kann, dass gespendetes Gewebe sich als nicht für eine Transplantation geeignet erweist.
  • Fragen Sie nach, ob die Angehörigen mittels eines Briefes über die Spende auf dem Laufenden gehalten werden möchten.
  • Wenn Gewebe sich als nicht für eine Transplantation geeignet erweist, kann es für transplantationsbezogene Forschung verwendet werden. Es wird keine transplantationsbezogene Forschung durchgeführt, wenn der Spender oder seine Familie Einwände dagegen erhoben hat.

Teilen Sie die Online-Informationen oder geben Sie der Familie die Broschüre 'Gewebespende - Informationen für Hinterbliebene' mit (hier bestellen). So können sie die Informationen noch einmal in Ruhe nachlesen.

5.2. Informationen zu spezifischem Gewebe

In diesem Abschnitt wird für jedes Gewebe beschrieben, wofür es verwendet wird, wie das Spende- und Entnahmeverfahren abläuft und worauf bei der Aufbahrung des Spenders zu achten ist. Welche Themen besprochen werden, hängt vom Informationsbedarf der Familie ab.

5.2.1. Augengewebe

Transplantationen von gespendetem Augengewebe haben das Ziel, das Sehvermögen des Empfängers stark zu verbessern und Schmerzen zu lindern. Eine Augengewebetransplantation kann bei Menschen mit Perforationen, Keratokonus, angeborenen Fehlbildungen, Infektionen, einem Tumor oder einem Trauma durchgeführt werden.

Spende-Verfahren

Bei der Spende von Augengewebe entnimmt das Entnahmeteam das gesamte Auge. Sie setzen Prothesen ein. Die Augenlider werden geschlossen, wonach von der Entnahme nichts mehr zu sehen ist. Nach einer Augengewebespende kann manchmal eine bläuliche Verfärbung um die Augen herum sichtbar sein. Der Bestatter oder das Entnahmeteam wird dies kosmetisch korrigieren.

5.2.2. Hautgewebe

Gespendetes Hautgewebe kann auf verschiedene Weise verwendet werden. Erstens wird es als temporärer biologischer Verband bei der Behandlung von Verbrennungen eingesetzt. Dies lindert Schmerzen, erhöht die Überlebenschance und reduziert die Narbenbildung. Wenn die Brandwunde verheilt ist, fällt die Spenderhaut nach einiger Zeit von selbst ab. Spenderhaut wächst also in der Regel nicht als eigene Haut an. Zweitens wird Hautgewebe als Implantat bei Bauchwanddefekten verwendet. Hierbei handelt es sich um Vollhaut. Diese wächst als eigene Haut an.

Spende-Verfahren

Das Entnahmeteam entnimmt Haut vom Rücken, der Seite, den Beinen und dem Gesäß des Verstorbenen. Dabei handelt es sich meist um dünne Hautschichten. Vom Rücken wird manchmal auch eine dickere Schicht entnommen. Nach der Operation erhält der Verstorbene einen Anzug, der den Körper bedeckt. An Hals und Armen kann dies ein wenig zu sehen sein, aber meist lässt es sich gut unter der Kleidung des Verstorbenen verbergen. Der Anzug ist notwendig, da der Körper nach der Operation Flüssigkeit verlieren kann. Der Bestatter kann den Körper des Verstorbenen nach der Hautspende nicht mehr waschen.

5.2.3. Herzklappen

Gespendete Herzklappen werden für die rekonstruktive Chirurgie bei angeborenen Fehlbildungen und nach einigen bakteriellen Infektionen verwendet. Es handelt sich dabei um Patienten, deren Herz nicht mehr in der Lage ist, das Blut ausreichend durch den Körper zu pumpen, wodurch der Körper zu wenig Sauerstoff erhält. Dies führt zu schwerer Müdigkeit und Kurzatmigkeit. Eine transplantierte Herzklappe kann Patienten helfen, wieder ein normales Leben zu führen.

Spende-Verfahren

Die Herzklappen werden mittels Sternotomie durch einen Y-Schnitt entnommen. Für eine Herzklappenspende wird das gesamte Herz entfernt. In der Herzklappenbank werden die Klappen präpariert. Wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt, kann an den Resten des Herzens eine begrenzte pathologisch-anatomische Untersuchung durchgeführt werden.

Die Schnittwunde wird nach der Spende verschlossen, vernäht und mit einem Pflaster abgedeckt. Wenn (für die Aufbahrung) Kleidung darüber getragen wird, ist davon nichts zu sehen. Es wird jedoch davon abgeraten, dem Spender tief ausgeschnittene Kleidung anzuziehen, da das Pflaster dann sichtbar sein könnte.

5.2.4. Blutgefäße

Bei infizierten Prothesen kann man sich dazu entscheiden, Blutgefäße zu transplantieren. Die eigenen Blutgefäße sind dann zu stark geschädigt.

 

5.2.5. Knochen, Knorpel und Sehnengewebe

Gespendeter Knochen, Knorpel und Sehnen werden vor allem in der orthopädischen Chirurgie verwendet. Spenderknochen kann nach einer Krebserkrankung oder einer Operation geschädigten Knochen ersetzen. Auf diese Weise kann Spenderknochen verhindern, dass Gliedmaßen amputiert werden müssen. Knorpel wird hauptsächlich für die Rekonstruktion der Nase verwendet. Sehnengewebe wird eingesetzt, um beschädigte Gelenke zu reparieren. Bei Rheumapatienten kann transplantiertes Sehnengewebe eine Lösung sein.

Spende-Verfahren

Knochen, Knorpel und Sehnengewebe müssen in einem Operationssaal entnommen werden, da dies steril geschehen muss. Es muss kein OP-Personal anwesend sein. Das Entnahmeteam bringt alle benötigten Materialien selbst mit. Das Entnahmeverfahren dauert etwa 6 Stunden, einschließlich der Vorbereitung und des Abschlusses.

Knochen wird aus den Beinen, den Oberarmen, dem Becken und manchmal den Rippen entfernt. Manchmal wird ein Knochenstück aus einem Ellbogen oder einem Schulterblatt entnommen. Letzteres geschieht nur, wenn hierfür ein Patient auf der Warteliste steht. Verschiedene Sehnen werden aus den Beinen entnommen, wie die Achillessehnen und die Fußbeugersehnen.

Rippenknorpel kann bei Spendern entnommen werden, die sowohl Knochen- und Sehnengewebe als auch Herzklappen spenden. Die Entnahme des Rippenknorpels erfolgt, nachdem das Herz entnommen wurde und bevor der Thorax geschlossen wird. Der Rippenknorpel ist an der Vorderseite des Brustkorbs am Brustbein befestigt. Der Rippenknorpel wird von der Mitte des Brustbeins an abwechselnd nach unten entnommen. Auf diese Weise bleibt die Form des Brustkorbs nach der Entnahme so gut wie möglich erhalten. Von außen ist das Gleiche zu sehen wie nach der Spende von Herzklappen.

Das entnommene Knochengewebe wird durch natürlich abbaubare Prothesen ersetzt. Die Schnittwunden werden genäht und mit Pflastern bedeckt. Wenn darüber Kleidung getragen wird, ist davon nichts zu sehen. Es wird jedoch davon abgeraten, dem Spender eine kurze Hose, einen kurzen Rock oder Kleidung mit kurzen Ärmeln anzuziehen, da die Pflaster dann sichtbar sein könnten. Sollten die Hinterbliebenen angegeben haben, dies dennoch zu wünschen, berücksichtigt das Entnahmeteam dies. Hinterbliebene können den Verstorbenen nach einer Knochenspende nicht mehr selbst waschen. Es gibt keine Verbindungen zwischen den Prothesen, wodurch der Körper beim Ankleiden weniger stabil ist und sich anders anfühlen wird.

6. Spender anmelden

Dieses Kapitel beschreibt, wie der Arzt einen Gewebespender beim Organcentrum anmeldet und welche Voraussetzungen hierfür gelten. Zudem geht dieses Kapitel auf das Annahmegespräch und die darin gestellten Fragen ein. Abschließend werden in diesem Kapitel die Verfahren für die Annahme oder Ablehnung eines angemeldeten Spenders erläutert.

Übersicht der Kapitel im Gewebespendenprozess, Kapitel 6 hervorgehoben

6.1 Das Anmelden eines Spenders

Ein Gewebespender wird beim Organcentrum angemeldet über 071 579 57 95. Es findet ein Annahmegespräch mit einem Mitarbeiter des Organcentrums statt. Abhängig von der Komplexität des Spenders und der Anzahl geeigneter Gewebe dauert das Annahmegespräch durchschnittlich etwa 20 Minuten.

6.2 Wann muss ein Spender angemeldet werden?

Bei jedem Todesfall im Krankenhaus ist es verpflichtend zu untersuchen, ob eine Spende möglich ist. Ein Spender kann für eine Gewebespende angemeldet werden, wenn die 3 unten stehenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Zum Zeitpunkt der Anmeldung sind keine allgemeinen Kontraindikationen bekannt.
  2. Das Spenderregister wurde konsultiert.
  3. Der Spender oder die Hinterbliebenen haben die Erlaubnis oder Zustimmung zur Gewebespende gegeben. Bei einem nicht natürlichen Tod ist für die Gewebespende vor der Entnahme auch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Freigabe des Körpers erforderlich. Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft kann auch noch nach der Anmeldung eingeholt werden.

 

6.3 Wer darf einen Spender anmelden?

Welche Funktionsträger innerhalb Ihres Krankenhauses einen Spender anmelden dürfen, ist in Anhang 1 beschrieben. Die Person, die den Spender anmeldet, ist im BIG-Register registriert oder handelt unter der Verantwortung eines Funktionsträgers, der im BIG-Register registriert ist. Wichtig ist, dass die Person, die den Spender anmeldet, über ausreichend medizinisches Wissen verfügt und die Akte des Verstorbenen kennt. Die Person, die den Spender anmeldet, muss sicher sein:

  • dass eine Zustimmung zur Gewebespende vom Spender oder seinen Hinterbliebenen vorliegt. Und:
  • dass die Familie ausreichend über den Prozess der Gewebespende informiert ist.
6.4 Was beinhaltet das Aufnahmegespräch?

Bei der Anmeldung eines Spenders findet ein Aufnahmegespräch mit einem Mitarbeiter des Organzentrums statt. In diesem Gespräch wird besprochen, ob der potenzielle Spender für eine Gewebespende geeignet ist.

Der Mitarbeiter des Organzentrums stellt Fragen zur medizinischen und sozialen Situation des Spenders. Anhand dieser Informationen beurteilt er, ob der Patient medizinisch für eine Gewebespende geeignet ist.

Siehe Fragebogen Gewebespender

6.5 Welche Fragen können Sie im Aufnahmegespräch erwarten?

Während des Aufnahmegesprächs stellt der Mitarbeiter des Organzentrums Fragen. Es ist ratsam, darauf vorbereitet zu sein, indem man die angeforderten Informationen bereits heraussucht und bei Bedarf mit den Hinterbliebenen bespricht. Im Gewebefragebogen stehen:

  • Fragen zur medizinischen Akte
  • Fragen an die Hinterbliebenen
  • Gewebespezifische Fragen
  • Praktische Fragen

Zum Gewebefragebogen

6.6 Nach der Anmeldung des Spenders

Nachdem Sie den Spender angemeldet haben, kann der Verstorbene in das Leichenschauhaus überführt werden. In einigen Fällen ist dies bereits geschehen. Die Überführung erfolgt gemäß dem üblichen Verfahren des Krankenhauses. Geben Sie ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Spendeformular mit in das Leichenschauhaus. Informieren Sie den Mitarbeiter des Leichenschauhauses darüber, dass noch eine Spende stattfinden wird. Lagern Sie den Kopf etwas höher, sodass er höher als der Brustkorb liegt (zum Beispiel mit einem Kissen).

Wenn sich herausstellt, dass der Verstorbene für eine Gewebespende geeignet ist, muss der Verstorbene innerhalb von 6 Stunden nach dem Kreislaufstillstand gekühlt werden.

Siehe Kapitel 7 für weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Gewebeentnahme.

Was ist, wenn das Organcentrum weitere Informationen benötigt?

Nach dem Anmeldegespräch beurteilt das Organcentrum den Spender. Es kann sein, dass das Organcentrum weitere Informationen benötigt, um den Spender akzeptieren zu können.

Dazu kann das Organcentrum Kontakt mit dem Hausarzt oder in spezifischen Fällen mit einem behandelnden Spezialisten in einem anderen Krankenhaus aufnehmen. Ob dies notwendig ist, hängt von den betreffenden Geweben und der Menge an Informationen ab, die Sie als anmeldender Arzt geben konnten.

6.7 Was ist das Verfahren bei Akzeptanz des Spenders?

Das Organcentrum informiert den anmeldenden Arzt telefonisch über die Akzeptanz des Spenders. Der Arzt erfährt dann auch, für welche Gewebe die Akzeptanz gilt.

Anschließend ist es die Aufgabe des Arztes, die Hinterbliebenen des Spenders über die Akzeptanz zu informieren. Nach der Akzeptanz des Spenders durch das Organcentrum wird das Entnahmeteam gerufen. Dieses Team sorgt für die Entnahme der Gewebe.

6.8 Was ist das Verfahren bei Ablehnung des Spenders?

Wenn ein Gewebespender angemeldet wurde und das Organcentrum beurteilt hat, dass der Verstorbene nicht spenden kann, teilt das Organcentrum dies dem anmeldenden Arzt telefonisch mit.

Das Organcentrum ruft auch das Leichenschauhaus an, um mitzuteilen, dass kein Gewebe entnommen wird. Anschließend ist es die Aufgabe des Arztes, die Hinterbliebenen des Spenders über die Ablehnung zu informieren.

6.9 Welche Regeln gelten für den Austausch medizinischer Daten?

Das Organcentrum benötigt relevante medizinische Informationen über den Spender, um zu beurteilen, ob die Gewebe für eine Spende geeignet sind. Dabei steht im Mittelpunkt, dass die Risiken für den Empfänger des Gewebes/der Gewebe so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb ist es wichtig, diese Risiken so vollständig wie möglich zu erfassen.

Aus diesem Grund ist das Organcentrum befugt, bei Pflegeeinrichtungen alle Daten anzufordern, die für das medizinische Screening von Gewebespendern wichtig sind. Dies ist im Wod (Gesetz über Organ- und Gewebespenden) festgelegt. Wenn eine Einrichtung diese Daten nicht mit dem Organcentrum teilt, kann die Gewebespende nicht stattfinden. Das Organcentrum stellt sicher, dass die Daten angemessen geschützt werden.

7. Vorbereitung auf die Gewebeentnahme

Dieses Kapitel gibt (praktische) Informationen zu den Schritten, die der Gewebeentnahme vorausgehen. Außerdem beschreibt dieses Kapitel die Prioritäten, die gesetzt werden, wenn mehrere Gewebe für eine Spende verfügbar sind. Schließlich geht das Kapitel auf die Situation ein, in der neben der Gewebespende auch eine Obduktion am Körper stattfinden muss.

Übersicht der Kapitel im Gewebespende-Prozess, Kapitel 8 hervorgehoben

7.1 Den Spender kühlen und den Kopf höher lagern

Der erste Schritt im Verfahren für die Gewebespende ist das Kühlen des Spenders. Dies muss in einer Kühlzelle geschehen. Kühlung nur mit einer Kühlplatte ist unzureichend. Hierfür gelten die folgenden Richtlinien:

  • Bringen Sie den Spender vorzugsweise innerhalb von 6 Stunden nach dem Tod in den Kühlraum.

Spendet der Spender auch Augengewebe?

  • Lagern Sie den Kopf des Spenders etwas höher, sodass er höher liegt als der Brustkorb.
  • Schließen Sie die Augenlider.
  • Verwenden Sie keine Augenkappen.

Wurde der Spender nicht innerhalb von 6 Stunden nach dem Tod gekühlt? Dann sprechen wir von einem ungekühlten Spender. In diesem Fall ist es nicht immer möglich, (alle) Gewebe zu entnehmen. Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten bei einem ungekühlten Spender bestehen? Kontaktieren Sie dann das Orgaancentrum unter 071 579 57 95.

7.2 Gewebeentnahme: wo, wann und wie lange?

Gewebe werden von einem speziell ausgebildeten Gewebeentnahmeteam entnommen. Gewebe können in einem Leichenschauhaus, einem Obduktionsraum oder einem Bestattungsinstitut entnommen werden. Nur bei der Spende von Knochen, Knorpel und Sehnengewebe muss die Entnahme in einem Operationssaal erfolgen.

In Tabelle 7 sehen Sie pro Gewebeart:

  • An welchem Ort können die Gewebe entnommen werden?
  • Wie lange dauert der Eingriff?
  • Wie schnell muss die Entnahme nach dem Tod beginnen?

Tabelle 7: Praktische Informationen zur Gewebeentnahme

GewebeartOrt der EntnahmeDauer der Entnahme - EingriffBeginn des Entnahmeeingriffs bei einem Spender, der innerhalb von 6 Stunden gekühlt wurdeBeginn des Entnahmeeingriffs bei einem ungekühlten Spender
AugengewebeLeichenhalle± 1 StundeInnerhalb von 24 StundenInnerhalb von 12 Stunden
HautLeichenhalle± 1,5 StundenInnerhalb von 24 StundenInnerhalb von 12 Stunden
HerzklappenLeichenhalle± 2 StundenInnerhalb von 24 StundenNicht möglich
Knochen- und SehnengewebeOperationssaal± 6 StundenInnerhalb von 24 StundenInnerhalb von 12 Stunden

Achtung:

  • Für die Entnahme von Haut ist ein Sektionstisch mit Wasserablauf erforderlich.

7.3 Postmortale Blutentnahme

Bevor Gewebe entnommen wird, entnimmt das Gewebeentnahmeteam postmortal Blut beim Spender. An diesem Blut werden Serologietests durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob der Spender keine Krankheiten hatte, die eine Gefahr für den Empfänger darstellen könnten.

Kann beim Spender kein Blut entnommen werden? Oder ist dieses Blut nicht für die Durchführung der Serologietests geeignet? Dann prüft das Organzentrum, ob im Krankenhaus Blut des Spenders vorhanden ist, das bereits früher entnommen wurde und für diese Tests geeignet ist. Wenn dieses Blut verfügbar ist, wird es für die Serologietests verwendet. Die Gewebe können dann dennoch gespendet werden.

Ist kein geeignetes Blut verfügbar? Dann kann die Gewebespende nicht stattfinden. Das Organzentrum informiert den anmeldenden Arzt darüber.

7.4 Obduktion und Gewebeentnahme: Reihenfolge und Voraussetzungen

Wird eine Obduktion am Körper des Spenders durchgeführt? Dann gelten für die Reihenfolge der Gewebeentnahme und der Obduktion die folgenden Bedingungen:

  • Augengewebe und Haut können vor und nach der Obduktion entnommen werden.
  • Herzklappen können nur vor der Obduktion entnommen werden.
  • Knochen-, Knorpel- und Sehnengewebe werden vorzugsweise vor der Obduktion entnommen, dies ist jedoch gegebenenfalls auch danach noch möglich.
  • Eine Kombination aus Obduktion sowie Haut-, Knochen- und Sehnengewebespende ist nicht möglich. Die Hautspende entfällt in diesem Fall.

Wenn die Gewebeentnahme nach der Obduktion stattfindet, muss vor Beginn der Obduktion Blut des Spenders sichergestellt werden. Dieses Blut wird für serologische Untersuchungen benötigt. Das Orgaancentrum stellt gemeinsam mit den Entnahmeteams sicher, dass dies geschieht.

Bei einer Herzklappenspende besprechen der anmeldende Arzt und das Orgaancentrum während des Aufnahmegesprächs, ob das Herz für die Obduktion verfügbar bleiben muss oder ob es gespendet werden kann.

Nach der Spende kann auf Wunsch eine begrenzte pathologisch-anatomische Untersuchung an den Überresten des Herzens durchgeführt werden. Das Orgaancentrum kann weitere Informationen darüber geben, welche Erkrankungen und Auffälligkeiten nach der Spende noch durch die pathologisch-anatomische Untersuchung festgestellt werden können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden an den anmeldenden Arzt oder Pathologen weitergeleitet.

7.5 Andere Eingriffe in Kombination mit Gewebespende

7.5.1 Thanatopraxie (leichte Einbalsamierung)

Thanatopraxie ist grundsätzlich in Kombination mit einer Spende von Augengewebe und Herzklappen möglich. Aufgrund der Beschädigung von Gefäßen ist die Kombination von Thanatopraxie mit Hautspende sowie mit Knochen- und Sehnengewebespende nicht möglich.

Bei Hinterbliebenen oder Ärzten bestehen manchmal Unklarheiten über die Möglichkeiten der Thanatopraxie nach einer Spende. Thanatopraxie wird mittlerweile von einer Vielzahl von Bestattungsunternehmen angeboten und durchgeführt. Die Erfahrung und Expertise der Thanatopraktiker variiert in der Praxis. Ebenso wie die Aufklärung der Hinterbliebenen durch den Bestatter/Thanatopraktiker. Manche Thanatopraktiker geben gegenüber den Hinterbliebenen an, dass die Kombination mit einer Spende nicht möglich sei, da sie das Verfahren nach einer Spende nicht durchführen können. Dadurch sind Hinterbliebene manchmal gezwungen, eine Wahl zu treffen. Die NTS hat hierauf leider nur begrenzten Einfluss.

7.5.2 Rituelle Waschung

Waschungsrituale, die in verschiedenen Religionen vorkommen, beinhalten die Verwendung von Wasser zur Reinigung von Körper und Geist. Nach der rituellen Waschung wird der Körper in ein weißes Tuch gewickelt und darf nicht mehr berührt werden. Daher muss die Gewebespende vor der rituellen Waschung stattfinden. Eine Hautspende ist bei einer rituellen Waschung nicht möglich, die Spende anderer Gewebe hingegen schon. Besprechen Sie die Kombination der Spende mit der rituellen Waschung mit dem Orgaancentrum.

7.5.3 Kombination von Organ- und Gewebespende und Körperspende für die Wissenschaft

Es kann vorkommen, dass eine verstorbene Person sich bei einem anatomischen Institut angemeldet hat und gleichzeitig eine Zustimmung zur Spende vorliegt. Die NTS kann nicht einsehen, ob eine verstorbene Person sich bei einem anatomischen Institut angemeldet hat. Die NTS erfährt dies nur, wenn der Arzt dies bei der Konsultation oder Anmeldung meldet. In den meisten Fällen ist der Arzt darüber informiert, da die Hinterbliebenen dies dem Arzt mitgeteilt haben.

Einige Universitäten (anatomische Institute) können einen Körper auch nach Organ- und Gewebespende für die Wissenschaft annehmen, jedoch nicht alle. Zudem können nicht immer alle Gewebe in Kombination mit einer Körperspende für die Wissenschaft gespendet werden. Dies hängt unter anderem von der Art der Konservierung ab und unterscheidet sich daher je nach anatomischem Institut. Das Orgaancentrum weiß für jedes anatomische Institut, ob die Kombination von Organ- oder Gewebespende und Körperspende möglich ist.

Wenn jemand eine Zustimmung zur Organ- und Gewebespende gegeben hat und sich zudem bei einem anatomischen Institut angemeldet hat, hat die Spende grundsätzlich Vorrang. Der Mitarbeiter des Orgaancentrums rät dem Arzt, die Hinterbliebenen darüber zu informieren. Wenn die Kombination von Spende und Körperspende nicht möglich ist, müssen die Hinterbliebenen eine Wahl treffen.

8. Nachsorge für Hinterbliebene bei einem Gewebespende-Verfahren

Dieses Kapitel beschreibt, wie die NTS die Hinterbliebenen des Spenders über die Ergebnisse der Gewebespende informiert. Dies geschieht nur, wenn die Hinterbliebenen dies selbst wünschen. Das Kapitel beschreibt auch, an wen sich die Hinterbliebenen bei Fragen wenden können und wie mit Dankesbriefen von Empfängern umgegangen wird. Schema 16 zeigt, dass dieser Schritt nach dem Gewebespende-Verfahren stattfindet.

Übersicht der Kapitel im Gewebespende-Prozess, Kapitel 8 hervorgehoben

Siehe auch: Erläuterung für Angehörige

8.1 Informationsbedarf zur Nachsorge bei den Hinterbliebenen prüfen

Wenn ein Gewebespender beim Organcentrum gemeldet wurde, fragt der Mitarbeiter des Organcentrums, ob die Hinterbliebenen Informationen über die Spende wünschen. Dabei geht es um Informationen darüber, welche Gewebe entnommen wurden.

Fragen Sie die Hinterbliebenen ausdrücklich, ob sie diese Informationen erhalten möchten oder nicht. So wird verhindert, dass sie Informationen erhalten, auf die sie keinen Wert legen. Möchten sie die Informationen erhalten, fragen Sie die Hinterbliebenen nach der korrekten Korrespondenzadresse sowie dem Nachnamen und den Initialen des Empfängers. So stellen wir sicher, dass diese Informationen bei der richtigen Person ankommen.

8.2 Wie und worüber werden die Hinterbliebenen informiert?

Wenn die Hinterbliebenen des Spenders angegeben haben, dass sie Informationen über die Spende erhalten möchten, erhalten sie innerhalb weniger Tage einen Brief von der NTS. Darin teilt die NTS mit, welche Gewebe beim Spender entnommen wurden. Der Spendenkoordinator kümmert sich um die Informationsbereitstellung an den anmeldenden Arzt im Krankenhaus.

Diesem Brief an die Hinterbliebenen wird auch die Broschüre 'Nach der Gewebespende' beigelegt. Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen zur Gewebespende.

Haben die Hinterbliebenen spezifische Fragen zur Gewebespende? Dann können sie unter Angabe der Referenznummer aus dem Entnahmebrief per E-Mail Kontakt mit der NTS aufnehmen:nabestaanden@transplantatiestichting.nl.

8.3 Dankesbriefe von Empfängern gespendeter Gewebe

Regelmäßig kommt es vor, dass ein Empfänger von Geweben den Hinterbliebenen des Spenders danken möchte. Die NTS oder ein Spendenkoordinator des betreffenden Krankenhauses fungiert dann als Vermittler und leitet den Dankesbrief in Absprache mit den Hinterbliebenen anonymisiert weiter.

Mehr über Dankesbriefe

8.4 Wie wird die Familie informiert, wenn der Spender sowohl Organe als auch Gewebe spendet?

Hat ein Spender sowohl Organe als auch Gewebe gespendet? Dann sorgt der zuständige Organspendenkoordinator dafür, dass die Familie hierüber angemessen informiert wird.